Recycling von Leuchtmitteln
Ab dem 1.August 2005 müssen alle Verkaufsstellen diese Geräte kostenlos zurück nehmen. Alle Herstellen und Importeure müssen für diese Gerätekategorien eine vorgezogene Recycling-Gebühr (vRG) abrechnen. Der Transport und das eigentliche Recycling müssen organisiert und die dadurch entstehenden Kosten durch die Einnahmen aus der vRG finanziert werden.

